Wenn dein Arbeitgeber dir im Rahmen
deiner Anstellung
Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt,
handelt es sich um
eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) (Quelle:
Betriebsrentengesetz - BetrAVG §
1
Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge).
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest Du
auf einen
vereinbarten Teil deines Bruttogehalts (Entgelt), das der
Arbeitgeber in eine
betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Wandelst Du Entgelt in
eine betriebliche
Altersvorsorge um, muss dein Arbeitgeber seit dem Jahr 2019
einen Zuschuss von
mindestens 15% beisteuern, wenn er Durch die Entgeltumwandlung
Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Ja, denn Du profitierst auch zu diesem
Zeitpunkt noch
erheblich von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Die
Versteuerung
findet
erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die
Steuerbelastung in der
Regel deutlich niedriger. Dieses ist besonders der Fall, wenn Du
den
Durchführungsweg der Unterstützungskasse wählst, denn dann wird
die
Kapitalauszahlung wie eine Abfindung steuerlich betrachtet
(siehe hierzu auch
den
Punkt „Warum bietet mein Arbeitgeber eine Unterstützungskasse
an?“)
Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial –
Altersvorsorge im Betrieb“
die
Entgeltumwandlung auch Arbeitnehmern über 55 Jahren empfohlen.
Eine Direktversicherung ist ein
Versicherungsvertrag.
Dein
Arbeitgeber schließt diesen für dich ab und zahlt dort dein
umgewandeltes
Entgelt
für dich ein. Alle zugesagten Leistungen (monatliche Rente oder
einmalige
Kapitalauszahlung) aus der Versicherung stehen dir zu und werden
zu Rentenbeginn
direkt an dich ausbezahlt.
Dein Arbeitgeber zahlt für Dich
Pflichtbeiträge in die
Zusatzversorgungskasse (z.B. KZVK / RZVK) ein. Hierdurch
verlierst Du teilweise
die
sozialversicherungsfreie Einzahlung in den Durchführungswegen
nach § 3 Nr. 63
EStG
der Direktversicherung und Pensionskasse denn der
Arbeitgeberpflichtbeitrag wird
angerechnet. (siehe hierzu auch das Thema „Grenzüberschreitung
in der ZVK“)
Bei dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse kannst Du bis
zu 4% der
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rentenversicherung West
sozialversicherungsfrei
einzahlten ohne eine Anrechnung des Arbeitgeber-Pflichtbeitrages
in die ZVK.
(wenn
Du bei der Sozialversicherung pflichtversichert Dein Gehalt
unterhalb der
jeweiligen
BBG liegt.
Ferner ist auch Dein Beitrag unbegrenzt steuerfrei.
Einen weiteren Vorteil genießt Du in der Leistungsphase bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts, da die sogenannte 1/5-tel Regelung oder Abfindung (§ 34 (2) Satz 4 EStG) angewendet wird, dann musst Du nicht das gesamte Kapital auf einmal versteuern sondern es wird steuerrechtlich auf 5 Jahre verteilt. Dieses wirkt sich in den meisten Fällen erheblich steuermindernd aus. Wichtiger Hinweis: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der bestehende Vertrag nur weitergeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Unterstützungskasse ist oder wird.
Einen weiteren Vorteil genießt Du in der Leistungsphase bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts, da die sogenannte 1/5-tel Regelung oder Abfindung (§ 34 (2) Satz 4 EStG) angewendet wird, dann musst Du nicht das gesamte Kapital auf einmal versteuern sondern es wird steuerrechtlich auf 5 Jahre verteilt. Dieses wirkt sich in den meisten Fällen erheblich steuermindernd aus. Wichtiger Hinweis: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der bestehende Vertrag nur weitergeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Unterstützungskasse ist oder wird.
Ja. Eine Änderung des Beitrags ist
grundsätzlich
möglich.
Hierzu solltest Du dich am besten an Deinen betrieblichen
Rentenberater des
Arbeitgebers wenden. Dieser erklärt dir dann deine
Möglichkeiten.
Ja, denn die Versicherer unterstehen der
Aufsicht Durch
die
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und
müssen regelmäßig
nachweisen, dass die versicherten Leistungen erbracht werden
können. Zudem sind
die
Ansprüche aus der Direktversicherung über den Protektor
Sicherungsfonds abgesichert.
Du schließt mit deinem Arbeitgeber eine
Vereinbarung
über
die Entgeltumwandlung (Entgeltumwandlungsvereinbarung), diese
wird Teil deines
Arbeitsvertrags sein. Im Anschluss erhältst Du über deinen
Arbeitgeber eine
Versicherungsbescheinigung vom Versicherer ausgehändigt.
Du erhältst einmal jährlich eine
Überschussmitteilung,
welche die Höhe der erreichten Leistungen bescheinigt. Diese
Mitteilung wird vom
Versicherer ausgestellt und dir Durch deinen Arbeitgeber
ausgehändigt. Oder Du
gehst
in das Online-Portal Deines Arbeitgebers. Da kannst Du alle
Vertragsunterlagen
und
Dokumente zu Deiner betrieblichen Altersvorsorge einsehen und
ausdrucken.
Änderung der Arbeitssituation
Du kannst den Vertrag gegebenenfalls
beim neuen
Arbeitgeber
fortführen oder dein angesammeltes Kapital kann im Rahmen des
sogenannten
Übertragungsabkommens auf einen neuen Vertrag beim neuen
Arbeitgeber übertragen
werden. Alternativ kannst Du den Direktversicherungsvertrag
privat fortführen
und
die Beiträge privat (aus dem Netto) entrichten oder beitragsfrei
stellen.
Die Leistungen aus der betrieblichen
Altersvorsoge sind
für
den Fall der Insolvenz deines Arbeitgebers gesichert.
Die Beitragszahlung in deine
betriebliche Altersvorsorge
ist
sehr flexibel. Bei finanziellem Engpass, längerer Krankheit oder
während der
Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung
(befristet)
einzustellen.
Bitte beachte jedoch, dass sich dadurch die
Versicherungsleistungen reduzieren.
Du
hast aber auch das Recht, während der entgeltfreien
Beschäftigungszeiten eigene
Beiträge zu leisten und dir damit deine Altersvorsorge in
unveränderter Höhe zu
sichern.
Vor Rentenbeginn: Deine betriebliche
Altersvorsorge ist
generell vor staatlichen Zugriffen geschützt und bleibt deshalb,
auch wenn Du
Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) werden solltest,
unberührt. Nach
Rentenbeginn: Solltest Du im Alter eine staatliche
Grundsicherung beziehen,
werden
Leistungen aus deiner betrieblichen Altersvorsorge auf diese
angerechnet. Neu
ist
hierbei ab 2018 ein Einkommensfreibetrag. Dieser beträgt
mindestens 100 Euro,
maximal jedoch 223,00 Euro (Stand 2021). Du hättest somit
wesentlich mehr Geld
zur
Verfügung als eine Kollegin/ein Kollege mit der gleichen
Ausgangssituation
jedoch
ohne betriebliche Altersvorsorge.
Steuern und Abgaben
Grundlage für die Steuerfreiheit ist die
Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen
Rentenversicherung, die bei
7.050
Euro monatlich (Stand: 2022) liegt. Davon können bis zu 8%
steuerfrei in die
betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies entspricht
einem
Monatsbeitrag
von bis zu 564 Euro (Stand: 2022). Grundlage für die
Sozialversicherungsfreiheit
ist
ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Davon können bis zu 4% sozialversicherungsfrei in die
betriebliche
Altersvorsorge
eingezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von bis
zu 282 Euro
(Stand:
2022).
Wichtig: Bitte beachte immer, dass der Arbeitgeberpflichtbeitrag zur ZVK (oder z.B. KZVK) bei der Direktversicherung oder Pensionskasse angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu findest Du in dem Reiter „Grenzüberschreitung“.
Wichtig: Bitte beachte immer, dass der Arbeitgeberpflichtbeitrag zur ZVK (oder z.B. KZVK) bei der Direktversicherung oder Pensionskasse angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu findest Du in dem Reiter „Grenzüberschreitung“.
Die Leistung der monatlichen Rente oder
Kapitalauszahlung
sind bei der Direktversicherung oder Pensionskasse im
Rentenalter bei der
Steuererklärung als »sonstige Einkünfte« anzugeben. Die
Steuerpflicht wird unter
Berücksichtigung deiner in der Regel niedrigeren Steuersätze,
deiner Freibeträge
sowie sonstiger Einnahmen individuell berechnet. Nach aktuellen
Auswertungen ist
die
Steuerlast bei den fast allen Rentnern deutlich niedriger als im
aktiven
Erwerbsleben
Bei dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse hast Du
besonderen Vorteil, in
der
Leistungsphase bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts, wird die
sogenannte
1/5-tel
Regelung oder Abfindung (§ 34 (2) Satz 4 EStG) angewendet, dann
musst Du nicht
das
gesamte Kapital auf einmal versteuern, sondern es wird
steuerrechtlich auf 5
Jahre
verteilt. Damit wird in den meisten Fällen deutlich weniger
Steuern fällig.
Bitte beachte: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen
steuerrechtlichen
Regelungen wieder. Wenn Du wissen möchtest, wie sich diese
Regelungen konkret
auf
deine individuelle Situation auswirken, wende dich bitte an
deinen Steuerberater
bzw. deine Krankenkasse.
Seit 01.01.2004 haben Rentner, die in
der
Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind,
für sämtliche
Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen
Altersvorsorge den vollen
allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse und
Pflegeversicherung zu zahlen.
Bei
einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120tel des Kapitalbetrages
für maximal zehn
Jahre
als beitragspflichtige monatliche Einnahme.
Wichtig: Monatliche Renten bis zu 164,50 Euro und einmalige Kapitalleistungen bis zu 19.740 Euro sind beitragsfrei in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung der Rentner handelt es sich bei den vorgenannten Beträgen nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze (Werte Stand: 2022). Privat Krankenversicherte zahlen keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge für die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Bitte beachte: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Du wissen möchtest, wie sich diese Regelungen konkret auf deine individuelle Situation auswirken, wende dich bitte an deinen Steuerberater bzw. deine Krankenkasse.
Wichtig: Monatliche Renten bis zu 164,50 Euro und einmalige Kapitalleistungen bis zu 19.740 Euro sind beitragsfrei in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung der Rentner handelt es sich bei den vorgenannten Beträgen nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze (Werte Stand: 2022). Privat Krankenversicherte zahlen keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge für die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Bitte beachte: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Du wissen möchtest, wie sich diese Regelungen konkret auf deine individuelle Situation auswirken, wende dich bitte an deinen Steuerberater bzw. deine Krankenkasse.
Während Du deine Sparbeträge in deine
betriebliche
Altersvorsorge einzahlst, profitierst Du Durch die
Entgeltumwandlung von
Sozialversicherungsersparnissen. Diese ergeben sich aus den
eingesparten
Beiträgen
in deine Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung. Durch diese
Ersparnisse zahlst Du jedoch auch weniger in die gesetzlichen
Sozialversicherungen
ein. Nimmst Du die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder
Pflegeversicherung in
Anspruch, fallen die Leistungen dementsprechend etwas niedriger
aus. Oft beträgt
der
Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Renteneintritt und Rentenauszahlung
Grundlage für die Steuerfreiheit ist die
Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen
Rentenversicherung, die bei
7.050
Euro monatlich (Stand: 2022) liegt. Davon können bis zu 8%
steuerfrei in die
betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies entspricht
einem
Monatsbeitrag
von bis zu 564 Euro (Stand: 2022). Grundlage für die
Sozialversicherungsfreiheit
ist
ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Davon können bis zu 4% sozialversicherungsfrei in die
betriebliche
Altersvorsorge
eingezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von bis
zu 282 Euro
(Stand:
2022).
Wichtig: Bitte beachte immer, dass der Arbeitgeberpflichtbeitrag zur ZVK (oder z.B. KZVK) bei der Direktversicherung oder Pensionskasse angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu findest Du in dem Reiter „Grenzüberschreitung“.
Wichtig: Bitte beachte immer, dass der Arbeitgeberpflichtbeitrag zur ZVK (oder z.B. KZVK) bei der Direktversicherung oder Pensionskasse angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu findest Du in dem Reiter „Grenzüberschreitung“.
Ja, eine einmalige Kapitalzahlung ist
zum Rentenbeginn
ab
deinem 62. Geburtstag möglich. Es kann auch eine
Teilkapitalzahlung beantragt
werden.
Die garantierten Leistungen deiner
betrieblichen
Altersvorsorge kannst Du deinem persönlichen Vorschlag oder
deinen
Versorgungsunterlagen nach Teilnahme an der betrieblichen
Altersvorsorge
entnehmen.
Darüber hinaus werden je nach Wahl der Anlagestrategie
zusätzliche Überschüsse
erwirtschaftet.
Dies ist der Kapitalertrag, den der
Versicherer über die
Garantie hinaus erzielt. Überschüsse schwanken von Jahr zu Jahr,
denn sie sind
u.a.
abhängig von den Einflüssen der Finanzmärkte – und können somit
nicht garantiert
werden. Überschüsse werden deinem Vertrag gutgeschrieben und
erhöhen deine Rente
und
Kapitalleistung. Deshalb kann oder wird deine tatsächliche Rente
auch höher
ausfallen als deine garantierte Rente.
Todesfall
Zu unterscheiden ist, ob sich der
Todesfall vor oder
nach
Renteneintritt ereignet.
Todesfall vor Renteneintritt: Sofern der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, wird das angesparte Kapital an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen als lebenslange monatliche Rente bzw. einmalige Kapitalauszahlung ausbezahlt.
Todesfall nach Renteneintritt: Sofern der Todesfall nach Rentenbeginn eintritt, ist die Dauer der Rentenzahlung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen abhängig von der in der Versorgung festgelegten Zeit (Rentengarantiezeit).
Beispiel: Es wurden 20 Jahre Rentengarantiezeit in der Versorgung festgelegt, die ausschließlich für deine Hinterbliebenen gilt. Angenommen, der Rentenbeginn ist mit 65 und man verstirbt mit 70 - dann bekommen die Hinterbliebenen noch weitere 15 Jahre die Rente – also insgesamt 20 Jahre. Zum Rentenbeginn kannst Du auch einen Hinterbliebenen benennen, der einen Witwen- bzw. Witwenrente erhalten soll. Die Rente wird dann nach dem Alter des Hinterbliebenen berechnet.
Falls es keine Hinterbliebenen nach Definition des Hinterbliebenenbegriffes geben sollte, wird maximal ein Betrag von 8.000 Euro an die Erben als Sterbegeld bezahlt.
Todesfall vor Renteneintritt: Sofern der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, wird das angesparte Kapital an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen als lebenslange monatliche Rente bzw. einmalige Kapitalauszahlung ausbezahlt.
Todesfall nach Renteneintritt: Sofern der Todesfall nach Rentenbeginn eintritt, ist die Dauer der Rentenzahlung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen abhängig von der in der Versorgung festgelegten Zeit (Rentengarantiezeit).
Beispiel: Es wurden 20 Jahre Rentengarantiezeit in der Versorgung festgelegt, die ausschließlich für deine Hinterbliebenen gilt. Angenommen, der Rentenbeginn ist mit 65 und man verstirbt mit 70 - dann bekommen die Hinterbliebenen noch weitere 15 Jahre die Rente – also insgesamt 20 Jahre. Zum Rentenbeginn kannst Du auch einen Hinterbliebenen benennen, der einen Witwen- bzw. Witwenrente erhalten soll. Die Rente wird dann nach dem Alter des Hinterbliebenen berechnet.
Falls es keine Hinterbliebenen nach Definition des Hinterbliebenenbegriffes geben sollte, wird maximal ein Betrag von 8.000 Euro an die Erben als Sterbegeld bezahlt.
- Der überlebende Ehegatte, mit dem man zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
- Der Lebenspartner, mit dem man zum Zeitpunkt des Todes in einer nach §1LPartG eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
- Der Lebensgefährte, sofern man nicht verheiratet war, mit dem man zum Zeitpunkt des Todes in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat und der dem Versicherer vor Eintritt des Versorgungsfalls genannt wurde.
- Die Kinder im Sinne des §32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Sonstige Erben (hier ist die Todesfallleistung jedoch auf insgesamt 8.000 Euro begrenzt).
Meine Beitragszahlung
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten
den Sparbetrag
und
somit die Leistung deiner betrieblichen Altersvorsorge zu
erhöhen oder zu
reduzieren. Bitte kontaktiere hierzu einfach deinen
Betriebsrentenberater.
Vor Rentenbeginn können freiwillige Zuzahlungen geleistet werden
jedoch nur in
den
Durchführungswegen der Direktversicherung oder Pensionskasse.
Bitte kontaktiere
hierzu einfach deinen Betriebsrentenberater.
Die Beitragszahlung ist sehr flexibel. Bei finanziellem Engpass,
längerer
Krankheit
oder während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die
Beitragszahlung
(befristet)
einzustellen. Bitte beachte jedoch, dass sich dadurch die
Versicherungsleistungen
reduzieren, und Du erhältst keinen Arbeitgeberbeiträge zu deiner
betrieblichen
Altersvorsorge mehr.
Wichtig: Bei einer Entgeltlosenzeit wie zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Elternzeit wird dein Betriebsrentenvertrag automatisch beitragsfrei gestellt. Nach Wiederaufnahme der Arbeit in deinem Betrieb, wenn Du wieder ein Gehalt erhältst, wird die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Möchtest Du Beiträge in deiner Entgeltlosenzeit aus privaten Mitteln weiterbezahlen, kontaktiere hierzu einfach deinen Betriebsrentenberater.
Wichtig: Bei einer Entgeltlosenzeit wie zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Elternzeit wird dein Betriebsrentenvertrag automatisch beitragsfrei gestellt. Nach Wiederaufnahme der Arbeit in deinem Betrieb, wenn Du wieder ein Gehalt erhältst, wird die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Möchtest Du Beiträge in deiner Entgeltlosenzeit aus privaten Mitteln weiterbezahlen, kontaktiere hierzu einfach deinen Betriebsrentenberater.
Nein, nach dem Betriebsrentengesetz dient der Vertrag zur
Altersvorsorge.
Aufgrund
dessen kannst Du den Rückkaufswert nicht in Anspruch nehmen.
Lediglich eine
Beitragsfreistellung ist möglich. Abtretungen und Beleihungen
sind ebenfalls
ausgeschlossen.
Dieses hat auch den Vorteil, dass kein Gläubiger an deine
Betriebsrentenersparnisse
herankommt.
Grenzüberschreitung (Anrechnung der Arbeitgeberbeiträge zur ZVK)
Dein Arbeitgeber, sofern er nach einem
Tarifvertrag als
Beispiel AVR oder BAT-KF gebunden ist, zahlt pflichtmäßig einen
Beitrag von
derzeit
bei der KZVK 6% deines versorgungspflichtigen Gehalts in eine
kirchliche
Zusatzversorgungskasse ein. Die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
eine Pensionskasse
und
wird steuerlich- sowie sozialversicherungsrechtlich
gleichbehandelt.
In den Durchführungsweg der Direktversicherung sowie
Pensionskasse (ZVK) können
nur
maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
West (BBG)
sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Hierbei wird nicht
unterschieden wer
die
Beiträge zahlt, der Arbeitgeber durch einen Pflichtbeitrag in
die ZVK oder der
Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung.
Wenn derzeit 282 € monatlich überschritten werden, fallen für
den Arbeitnehmer
sowie
Arbeitgeber Sozialversicherungsanteile an.
Wird diese Beitragsgrenzen überschritten, macht eine
betriebliche Altersvorsorge
für
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der
Beitragsbemessungsgrenze keinen Sinn,
denn es müssen dann Abgaben in der Ansparphase sowie in der
Rentenphase
entrichtet
werden.
Beispiel bei einem Bruttoeinkommen von 2.800 € mtl.
Freibetrag für die Entgeltumwandlung (2022) | 282,00 € |
Dienstgeberbeitrag in die ZVK (6%) | 168,00 € |
Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente | 6,65 € |
Dienstgeberzuschuss zur Betriebsrente (15%) | 17,59 € |
Maximaler Arbeitnehmerbeitrag für die Betriebsren-te | 93,35 € |
Wichtig:
Wird in die betriebliche Altersvorsorge mehr als der
Maximalbeitrag nach
diesem
Beispiel gespart, so werden Sozialversicherungsabgaben
fällig, auch für den
Arbeitgeber. Dann macht die betriebliche Altersvorsorge in
eine
Direktversicherung oder Pensionskasse (ZVK) keinen Sinn, da
auch Abgaben im
Rentenalter anfallen (Doppelabgabe).
Beispiel bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 € mtl.
Freibetrag für die Entgeltumwandlung (2022) | 282,00 € |
Dienstgeberbeitrag in die ZVK (6%) | 210,00 € |
Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente | 6,65 € |
Dienstgeberzuschuss zur Betriebsrente (15%) | 8,52 € |
Maximaler Arbeitnehmerbeitrag für die Betriebsren-te | 56,83 € |
Wichtig:
Wird in die betriebliche Altersvorsorge mehr als der
Maximalbeitrag nach
diesem
Beispiel gespart, so werden Sozialversicherungsabgaben
fällig, auch für den
Arbeitgeber. Dann macht die betriebliche Altersvorsorge in
eine
Direktversicherung oder Pensionskasse (ZVK) keinen Sinn, da
auch Abgaben im
Rentenalter anfallen (Doppelabgabe).
Beispiel bei einem Bruttoeinkommen ab 4.600 € mtl.
Freibetrag für die Entgeltumwandlung (2022) | 282,00 € |
Dienstgeberbeitrag in die ZVK (6%) | 276,00 € |
Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente | 6,65 € |
Dienstgeberzuschuss zur Betriebsrente (15%) | 0,08 € |
Maximaler Arbeitnehmerbeitrag für die Betriebsren-te | 0,57 € |
Wichtig:
Wird in die betriebliche Altersvorsorge mehr als der
Maximalbeitrag nach
diesem
Beispiel gespart, so werden Sozialversicherungsabgaben
fällig, auch für den
Arbeitgeber. Dann macht die betriebliche Altersvorsorge in
eine
Direktversicherung oder Pensionskasse (ZVK) keinen Sinn, da
auch Abgaben im
Rentenalter anfallen (Doppelabgabe).
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