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Wenn dein Arbeitgeber dir im Rahmen deiner Anstellung Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt, handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) (Quelle: Betriebsrentengesetz - BetrAVG § 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge).

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest Du auf einen vereinbarten Teil deines Bruttogehalts (Entgelt), das der Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Wandelst Du Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge um, muss dein Arbeitgeber seit dem Jahr 2019 einen Zuschuss von mindestens 15% beisteuern, wenn er Durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Ja, denn Du profitierst auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Dieses ist besonders der Fall, wenn Du den Durchführungsweg der Unterstützungskasse wählst, denn dann wird die Kapitalauszahlung wie eine Abfindung steuerlich betrachtet (siehe hierzu auch den Punkt „Warum bietet mein Arbeitgeber eine Unterstützungskasse an?“) Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung auch Arbeitnehmern über 55 Jahren empfohlen.

Eine Direktversicherung ist ein Versicherungsvertrag. Dein Arbeitgeber schließt diesen für dich ab und zahlt dort dein umgewandeltes Entgelt für dich ein. Alle zugesagten Leistungen (monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung) aus der Versicherung stehen dir zu und werden zu Rentenbeginn direkt an dich ausbezahlt.

Dein Arbeitgeber zahlt für Dich Pflichtbeiträge in die Zusatzversorgungskasse (z.B. KZVK / RZVK) ein. Hierdurch verlierst Du teilweise die sozialversicherungsfreie Einzahlung in den Durchführungswegen nach § 3 Nr. 63 EStG der Direktversicherung und Pensionskasse denn der Arbeitgeberpflichtbeitrag wird angerechnet. (siehe hierzu auch das Thema „Grenzüberschreitung in der ZVK“) Bei dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse kannst Du bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rentenversicherung West sozialversicherungsfrei einzahlten ohne eine Anrechnung des Arbeitgeber-Pflichtbeitrages in die ZVK. (wenn Du bei der Sozialversicherung pflichtversichert Dein Gehalt unterhalb der jeweiligen BBG liegt. Ferner ist auch Dein Beitrag unbegrenzt steuerfrei.

Einen weiteren Vorteil genießt Du in der Leistungsphase bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts, da die sogenannte 1/5-tel Regelung oder Abfindung (§ 34 (2) Satz 4 EStG) angewendet wird, dann musst Du nicht das gesamte Kapital auf einmal versteuern sondern es wird steuerrechtlich auf 5 Jahre verteilt. Dieses wirkt sich in den meisten Fällen erheblich steuermindernd aus. Wichtiger Hinweis: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der bestehende Vertrag nur weitergeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Unterstützungskasse ist oder wird.

Ja. Eine Änderung des Beitrags ist grundsätzlich möglich. Hierzu solltest Du dich am besten an Deinen betrieblichen Rentenberater des Arbeitgebers wenden. Dieser erklärt dir dann deine Möglichkeiten.

Ja, denn die Versicherer unterstehen der Aufsicht Durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und müssen regelmäßig nachweisen, dass die versicherten Leistungen erbracht werden können. Zudem sind die Ansprüche aus der Direktversicherung über den Protektor Sicherungsfonds abgesichert.

Du schließt mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung (Entgeltumwandlungsvereinbarung), diese wird Teil deines Arbeitsvertrags sein. Im Anschluss erhältst Du über deinen Arbeitgeber eine Versicherungsbescheinigung vom Versicherer ausgehändigt.

Du erhältst einmal jährlich eine Überschussmitteilung, welche die Höhe der erreichten Leistungen bescheinigt. Diese Mitteilung wird vom Versicherer ausgestellt und dir Durch deinen Arbeitgeber ausgehändigt. Oder Du gehst in das Online-Portal Deines Arbeitgebers. Da kannst Du alle Vertragsunterlagen und Dokumente zu Deiner betrieblichen Altersvorsorge einsehen und ausdrucken.

Änderung der Arbeitssituation

Du kannst den Vertrag gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen oder dein angesammeltes Kapital kann im Rahmen des sogenannten Übertragungsabkommens auf einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen werden. Alternativ kannst Du den Direktversicherungsvertrag privat fortführen und die Beiträge privat (aus dem Netto) entrichten oder beitragsfrei stellen.

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsoge sind für den Fall der Insolvenz deines Arbeitgebers gesichert.

Die Beitragszahlung in deine betriebliche Altersvorsorge ist sehr flexibel. Bei finanziellem Engpass, längerer Krankheit oder während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung (befristet) einzustellen. Bitte beachte jedoch, dass sich dadurch die Versicherungsleistungen reduzieren. Du hast aber auch das Recht, während der entgeltfreien Beschäftigungszeiten eigene Beiträge zu leisten und dir damit deine Altersvorsorge in unveränderter Höhe zu sichern.

Vor Rentenbeginn: Deine betriebliche Altersvorsorge ist generell vor staatlichen Zugriffen geschützt und bleibt deshalb, auch wenn Du Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) werden solltest, unberührt. Nach Rentenbeginn: Solltest Du im Alter eine staatliche Grundsicherung beziehen, werden Leistungen aus deiner betrieblichen Altersvorsorge auf diese angerechnet. Neu ist hierbei ab 2018 ein Einkommensfreibetrag. Dieser beträgt mindestens 100 Euro, maximal jedoch 223,00 Euro (Stand 2021). Du hättest somit wesentlich mehr Geld zur Verfügung als eine Kollegin/ein Kollege mit der gleichen Ausgangssituation jedoch ohne betriebliche Altersvorsorge.

Steuern und Abgaben

Grundlage für die Steuerfreiheit ist die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung, die bei 7.050 Euro monatlich (Stand: 2022) liegt. Davon können bis zu 8% steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von bis zu 564 Euro (Stand: 2022). Grundlage für die Sozialversicherungsfreiheit ist ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. Davon können bis zu 4% sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von bis zu 282 Euro (Stand: 2022).

Wichtig: Bitte beachte immer, dass der Arbeitgeberpflichtbeitrag zur ZVK (oder z.B. KZVK) bei der Direktversicherung oder Pensionskasse angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu findest Du in dem Reiter „Grenzüberschreitung“.

Die Leistung der monatlichen Rente oder Kapitalauszahlung sind bei der Direktversicherung oder Pensionskasse im Rentenalter bei der Steuererklärung als »sonstige Einkünfte« anzugeben. Die Steuerpflicht wird unter Berücksichtigung deiner in der Regel niedrigeren Steuersätze, deiner Freibeträge sowie sonstiger Einnahmen individuell berechnet. Nach aktuellen Auswertungen ist die Steuerlast bei den fast allen Rentnern deutlich niedriger als im aktiven Erwerbsleben Bei dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse hast Du besonderen Vorteil, in der Leistungsphase bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts, wird die sogenannte 1/5-tel Regelung oder Abfindung (§ 34 (2) Satz 4 EStG) angewendet, dann musst Du nicht das gesamte Kapital auf einmal versteuern, sondern es wird steuerrechtlich auf 5 Jahre verteilt. Damit wird in den meisten Fällen deutlich weniger Steuern fällig. Bitte beachte: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen steuerrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Du wissen möchtest, wie sich diese Regelungen konkret auf deine individuelle Situation auswirken, wende dich bitte an deinen Steuerberater bzw. deine Krankenkasse.

Seit 01.01.2004 haben Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen. Bei einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120tel des Kapitalbetrages für maximal zehn Jahre als beitragspflichtige monatliche Einnahme.

Wichtig: Monatliche Renten bis zu 164,50 Euro und einmalige Kapitalleistungen bis zu 19.740 Euro sind beitragsfrei in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung der Rentner handelt es sich bei den vorgenannten Beträgen nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze (Werte Stand: 2022). Privat Krankenversicherte zahlen keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge für die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Bitte beachte: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Du wissen möchtest, wie sich diese Regelungen konkret auf deine individuelle Situation auswirken, wende dich bitte an deinen Steuerberater bzw. deine Krankenkasse.

Während Du deine Sparbeträge in deine betriebliche Altersvorsorge einzahlst, profitierst Du Durch die Entgeltumwandlung von Sozialversicherungsersparnissen. Diese ergeben sich aus den eingesparten Beiträgen in deine Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Durch diese Ersparnisse zahlst Du jedoch auch weniger in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein. Nimmst Du die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch, fallen die Leistungen dementsprechend etwas niedriger aus. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.

Renteneintritt und Rentenauszahlung

Grundlage für die Steuerfreiheit ist die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung, die bei 7.050 Euro monatlich (Stand: 2022) liegt. Davon können bis zu 8% steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von bis zu 564 Euro (Stand: 2022). Grundlage für die Sozialversicherungsfreiheit ist ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. Davon können bis zu 4% sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von bis zu 282 Euro (Stand: 2022).

Wichtig: Bitte beachte immer, dass der Arbeitgeberpflichtbeitrag zur ZVK (oder z.B. KZVK) bei der Direktversicherung oder Pensionskasse angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu findest Du in dem Reiter „Grenzüberschreitung“.

Ja, eine einmalige Kapitalzahlung ist zum Rentenbeginn ab deinem 62. Geburtstag möglich. Es kann auch eine Teilkapitalzahlung beantragt werden.

Die garantierten Leistungen deiner betrieblichen Altersvorsorge kannst Du deinem persönlichen Vorschlag oder deinen Versorgungsunterlagen nach Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge entnehmen. Darüber hinaus werden je nach Wahl der Anlagestrategie zusätzliche Überschüsse erwirtschaftet.

Dies ist der Kapitalertrag, den der Versicherer über die Garantie hinaus erzielt. Überschüsse schwanken von Jahr zu Jahr, denn sie sind u.a. abhängig von den Einflüssen der Finanzmärkte – und können somit nicht garantiert werden. Überschüsse werden deinem Vertrag gutgeschrieben und erhöhen deine Rente und Kapitalleistung. Deshalb kann oder wird deine tatsächliche Rente auch höher ausfallen als deine garantierte Rente.

Todesfall

Zu unterscheiden ist, ob sich der Todesfall vor oder nach Renteneintritt ereignet.

Todesfall vor Renteneintritt: Sofern der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, wird das angesparte Kapital an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen als lebenslange monatliche Rente bzw. einmalige Kapitalauszahlung ausbezahlt.

Todesfall nach Renteneintritt: Sofern der Todesfall nach Rentenbeginn eintritt, ist die Dauer der Rentenzahlung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen abhängig von der in der Versorgung festgelegten Zeit (Rentengarantiezeit).
Beispiel: Es wurden 20 Jahre Rentengarantiezeit in der Versorgung festgelegt, die ausschließlich für deine Hinterbliebenen gilt. Angenommen, der Rentenbeginn ist mit 65 und man verstirbt mit 70 - dann bekommen die Hinterbliebenen noch weitere 15 Jahre die Rente – also insgesamt 20 Jahre. Zum Rentenbeginn kannst Du auch einen Hinterbliebenen benennen, der einen Witwen- bzw. Witwenrente erhalten soll. Die Rente wird dann nach dem Alter des Hinterbliebenen berechnet.

Falls es keine Hinterbliebenen nach Definition des Hinterbliebenenbegriffes geben sollte, wird maximal ein Betrag von 8.000 Euro an die Erben als Sterbegeld bezahlt.

  • Der überlebende Ehegatte, mit dem man zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
  • Der Lebenspartner, mit dem man zum Zeitpunkt des Todes in einer nach §1LPartG eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
  • Der Lebensgefährte, sofern man nicht verheiratet war, mit dem man zum Zeitpunkt des Todes in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat und der dem Versicherer vor Eintritt des Versorgungsfalls genannt wurde.
  • Die Kinder im Sinne des §32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
  • Sonstige Erben (hier ist die Todesfallleistung jedoch auf insgesamt 8.000 Euro begrenzt).

Meine Beitragszahlung

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten den Sparbetrag und somit die Leistung deiner betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen oder zu reduzieren. Bitte kontaktiere hierzu einfach deinen Betriebsrentenberater.

Vor Rentenbeginn können freiwillige Zuzahlungen geleistet werden jedoch nur in den Durchführungswegen der Direktversicherung oder Pensionskasse. Bitte kontaktiere hierzu einfach deinen Betriebsrentenberater.

Die Beitragszahlung ist sehr flexibel. Bei finanziellem Engpass, längerer Krankheit oder während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung (befristet) einzustellen. Bitte beachte jedoch, dass sich dadurch die Versicherungsleistungen reduzieren, und Du erhältst keinen Arbeitgeberbeiträge zu deiner betrieblichen Altersvorsorge mehr.

Wichtig: Bei einer Entgeltlosenzeit wie zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Elternzeit wird dein Betriebsrentenvertrag automatisch beitragsfrei gestellt. Nach Wiederaufnahme der Arbeit in deinem Betrieb, wenn Du wieder ein Gehalt erhältst, wird die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Möchtest Du Beiträge in deiner Entgeltlosenzeit aus privaten Mitteln weiterbezahlen, kontaktiere hierzu einfach deinen Betriebsrentenberater.

Nein, nach dem Betriebsrentengesetz dient der Vertrag zur Altersvorsorge. Aufgrund dessen kannst Du den Rückkaufswert nicht in Anspruch nehmen. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Abtretungen und Beleihungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Dieses hat auch den Vorteil, dass kein Gläubiger an deine Betriebsrentenersparnisse herankommt.

Grenzüberschreitung (Anrechnung der Arbeitgeberbeiträge zur ZVK)

Dein Arbeitgeber, sofern er nach einem Tarifvertrag als Beispiel AVR oder BAT-KF gebunden ist, zahlt pflichtmäßig einen Beitrag von derzeit bei der KZVK 6% deines versorgungspflichtigen Gehalts in eine kirchliche Zusatzversorgungskasse ein. Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) eine Pensionskasse und wird steuerlich- sowie sozialversicherungsrechtlich gleichbehandelt.

In den Durchführungsweg der Direktversicherung sowie Pensionskasse (ZVK) können nur maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (BBG) sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Hierbei wird nicht unterschieden wer die Beiträge zahlt, der Arbeitgeber durch einen Pflichtbeitrag in die ZVK oder der Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung. Wenn derzeit 282 € monatlich überschritten werden, fallen für den Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber Sozialversicherungsanteile an. Wird diese Beitragsgrenzen überschritten, macht eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze keinen Sinn, denn es müssen dann Abgaben in der Ansparphase sowie in der Rentenphase entrichtet werden.

Beispiel bei einem Bruttoeinkommen von 2.800 € mtl.
Freibetrag für die Entgeltumwandlung (2022) 282,00 €
Dienstgeberbeitrag in die ZVK (6%) 168,00 €
Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente 6,65 €
Dienstgeberzuschuss zur Betriebsrente (15%) 17,59 €
Maximaler Arbeitnehmerbeitrag für die Betriebsren-te 93,35 €
Wichtig: Wird in die betriebliche Altersvorsorge mehr als der Maximalbeitrag nach diesem Beispiel gespart, so werden Sozialversicherungsabgaben fällig, auch für den Arbeitgeber. Dann macht die betriebliche Altersvorsorge in eine Direktversicherung oder Pensionskasse (ZVK) keinen Sinn, da auch Abgaben im Rentenalter anfallen (Doppelabgabe).
Beispiel bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 € mtl.
Freibetrag für die Entgeltumwandlung (2022) 282,00 €
Dienstgeberbeitrag in die ZVK (6%) 210,00 €
Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente 6,65 €
Dienstgeberzuschuss zur Betriebsrente (15%) 8,52 €
Maximaler Arbeitnehmerbeitrag für die Betriebsren-te 56,83 €
Wichtig: Wird in die betriebliche Altersvorsorge mehr als der Maximalbeitrag nach diesem Beispiel gespart, so werden Sozialversicherungsabgaben fällig, auch für den Arbeitgeber. Dann macht die betriebliche Altersvorsorge in eine Direktversicherung oder Pensionskasse (ZVK) keinen Sinn, da auch Abgaben im Rentenalter anfallen (Doppelabgabe).
Beispiel bei einem Bruttoeinkommen ab 4.600 € mtl.
Freibetrag für die Entgeltumwandlung (2022) 282,00 €
Dienstgeberbeitrag in die ZVK (6%) 276,00 €
Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente 6,65 €
Dienstgeberzuschuss zur Betriebsrente (15%) 0,08 €
Maximaler Arbeitnehmerbeitrag für die Betriebsren-te 0,57 €
Wichtig: Wird in die betriebliche Altersvorsorge mehr als der Maximalbeitrag nach diesem Beispiel gespart, so werden Sozialversicherungsabgaben fällig, auch für den Arbeitgeber. Dann macht die betriebliche Altersvorsorge in eine Direktversicherung oder Pensionskasse (ZVK) keinen Sinn, da auch Abgaben im Rentenalter anfallen (Doppelabgabe).

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